Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.
Dieser ist auszustellen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Gleichzeitig sind ihm Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Objektes beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.
In der Energiesparverordnung (EnEV 2016) sind die Grundlagen dazu - wie Ausstellung und Verwendung des Energieausweises - genau geregelt.